Erben und Vererben





Erben und vererben - die persönliche Vorsorge ist wichtig. Was sich so leicht daher sagt, ist gar nicht so einfach. Peter Mau-Hansen vom Bauernverband Schleswig-Holstein referierte auf Einladung des Landfrauenverein Wilstermarsch im Landgasthof "Zum Dückerstieg" zu dem Thema. Es ging um das Erbrecht nach BGB und speziell in der Landwirtschaft. Der Referent stellte die  verschiedenen Testamentsformen, eigenhändig geschrieben oder vom Notar aufgesetzt, und das Berliner Testament bei Eheleuten vor. Gegen eine Gebühr kann man ein Testament am sichersten beim Amtsgericht hinterlegen. Der Vortrag zeigte, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt und viele Dinge zu beachten sind. Noch differenzierter geht es bei der Höfeordnung zu. Das Ziel der Höfe-O ist die Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe im öffentlichen Interesse, so die amtliche Umschreibung. Dazu dient die "geschlossene Vererbung", heißt, ein Hof wird als ganze Einheit vererbt, eine Teilung ist nicht möglich. Allerdings müssen verschiedene Kriterien im Sinne der Höfe-O erfüllt sein. So muss die Landstelle als Hof gelten und die Abfindung der weichenden Erben sowie die Nachabfindungen sind wie die Erbfolge genaustens geregelt. Peter Mau-Hansen informierte weiterhin über die Vorsorgevollmacht, in der eine bestimmte Person eingesetzt wird, "die in meinem Sinne handelt, wenn ich nicht mehr über meine eigenen Belange bestimmen kann." Die Patientenverfügung dagegen sollte eine Art Leitfaden für die behandelnden Ärzte sein, um meine Behandlung nach meinem Willen durchzuführen. Bei allen Anliegen steht der Bauernverband helfend und beratend zur Seite, forderte Mau-Hansen die Mitglieder auf, Fragen zu stellen oder auch Beratungsgespräche zu vereinbaren. (sko)