Erben
und vererben - die persönliche Vorsorge ist wichtig. Was sich so leicht daher
sagt, ist gar nicht so einfach. Peter Mau-Hansen vom Bauernverband
Schleswig-Holstein referierte auf Einladung des Landfrauenverein Wilstermarsch
im Landgasthof "Zum Dückerstieg" zu dem Thema. Es ging um das
Erbrecht nach BGB und speziell in der Landwirtschaft. Der Referent stellte
die verschiedenen Testamentsformen,
eigenhändig geschrieben oder vom Notar aufgesetzt, und das Berliner Testament
bei Eheleuten vor. Gegen eine Gebühr kann man ein Testament am sichersten beim
Amtsgericht hinterlegen. Der Vortrag zeigte, dass es sich um ein sehr komplexes
Thema handelt und viele Dinge zu beachten sind. Noch differenzierter geht es
bei der Höfeordnung zu. Das Ziel der Höfe-O ist die Erhaltung leistungsfähiger
landwirtschaftlicher Betriebe im öffentlichen Interesse, so die amtliche
Umschreibung. Dazu dient die "geschlossene Vererbung", heißt, ein Hof
wird als ganze Einheit vererbt, eine Teilung ist nicht möglich. Allerdings
müssen verschiedene Kriterien im Sinne der Höfe-O erfüllt sein. So muss die
Landstelle als Hof gelten und die Abfindung der weichenden Erben sowie die
Nachabfindungen sind wie die Erbfolge genaustens geregelt. Peter Mau-Hansen
informierte weiterhin über die Vorsorgevollmacht, in der eine bestimmte Person
eingesetzt wird, "die in meinem Sinne handelt, wenn ich nicht mehr über
meine eigenen Belange bestimmen kann." Die Patientenverfügung dagegen
sollte eine Art Leitfaden für die behandelnden Ärzte sein, um meine Behandlung
nach meinem Willen durchzuführen. Bei allen Anliegen steht der Bauernverband
helfend und beratend zur Seite, forderte Mau-Hansen die Mitglieder auf, Fragen
zu stellen oder auch Beratungsgespräche zu vereinbaren. (sko) |